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Gut aufgestellt

Fragen und Antworten zur Europawahl und den Bezirksversammlungswahlen in Hamburg am 9. Juni 2024!

Was wähle ich eigentlich?

Europawahl: Bei der Europawahl werden alle fünf Jahre die Abgeordneten des EU-Parlaments mit Sitz in Straßburg und Brüssel gewählt. Die Parlamentarier:innen beschließen gemeinsam mit dem Ministerrat die auf Initiative der Europäischen Kommission vorgebrachten Gesetzesvorschläge. Das Parlament wählt zusätzlich den/die Präsident:in der Europäischen Kommission (derzeit: Ursula von der Leyen) und muss ihrer Zusammensetzung als Ganzem zustimmen. Außerdem beschließt das Parlament den EU-Haushalt und übt eine wichtige Kontrollfunktion auf die Kommission aus, das heißt: Mitglieder:innen der Kommission sind den Parlamentarier:innen durch regelmäßige Berichterstattung zur Rechenschaft verpflichtet.


Bezirksversammlungswahlen: Zeitgleich zur Europawahl finden am 9. Juni in Hamburg auch die Wahlen zu den Bezirksversammlungen statt. Da es Bereiche gibt, die nicht einheitlich für ganz Hamburg geregelt werden sollen, weil sie nur den jeweiligen Bezirk betreffen, werden politische Vertretungen der sieben Hamburger Bezirke (Altona, Bergedorf, Eimsbüttel, Hamburg-Mitte, HamburgNord, Harburg und Wandsbek) gewählt. Ein Beispiel für den politischen Kompetenzbereich einer Bezirksversammlung ist die konkrete Gestaltung öffentlicher Räume, also Spielplätze, Grünflächen etc. Beschlüsse werden an die Bezirksämter weitergegeben, die dann wiederum für die Umsetzung der Vorhaben zuständig sind. Außerdem können die Bezirksversammlungen Empfehlungen an Hamburger Behörden abgeben


Warum sollte ich zur Wahl gehen?

Europawahl: Mit immer mehr Kompetenzen, die die Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten in den letzten Jahrzehnten (in den Verträgen von Maastricht 1992 und Lissabon 2009) an die EU abgetreten haben, wird auch die Entscheidungsmacht der EU und die Bedeutung des Parlaments als Gesetzgebungs- und demokratisches Kontrollorgan immer bedeutsamer. EU-Politik setzt in bestimmten Politikfeldern (darunter die Asylpolitik, die Binnenmarktpolitik und der Verbraucher- und Umweltschutz) den Rahmen für Umsetzungen innerhalb Deutschlands, die unser tägliches Leben beeinflussen. Deine Stimme ist hier deine Chance, darauf Einfluss zu nehmen.


Bezirksversammlungswahlen: Die Beschlüsse der Bezirksversammlung haben unmittelbaren Einfluss auf die Gestaltung deiner Nachbarschaft und deiner Lebensumwelt. Da diese möglichst entsprechend der Interessen ihrer Bewohner:innen erfolgen sollte, ist es für eine repräsentative Interessenvertretung wichtig, dass sich die jeweiligen Bezirksbewohner:innen an der Wahl beteiligen.


Nach welchen Prinzipien erfolgen die Wahlen?

Europawahl: Je nach Bevölkerungsgröße erhält ein EU-Staat unterschiedlich viele Sitze im Parlament. Deutschland als bevölkerungsreichstes Land entscheidet über 96 von derzeit 705 Sitzen, damit vertritt ein:e Abgeordnete:r ca. 850.000 wahlberechtigte Einwohner:innen in Deutschland. Im Gegensatz zur Bundestagswahl gibt es keine Sperrklausel. Bei der Wahl handelt es sich um eine Direktwahl nach dem Prinzip des Verhältniswahlrechts mit Listenplätzen. Das bedeutet, dass Wahlberechtigte am 9. Juni einer Partei eine Stimme geben, die vorher parteiintern (entweder bundes- oder landesweit) eine einsehbare Liste mit Kandidat:innen vorgelegt hat. Je nachdem, wie viele Stimmen die Partei erhalten hat, ziehen von ihr vorgeschlagene Kandidat:innen ins Parlament ein.


Bezirksvesammlungswahlen: Die 7 Bezirke Hamburgs setzen sich aus verschiedenen Wahlkreisen zusammen, denen die Bewohner:innen gemäß ihres Wohnstandortes zugeordnet sind. Bei der Bezirksversammlungswahl erfolgt die Stimmabgabe über zwei Listen (Wahlkreis- und Bezirksliste). Eine Bewohnerin im Bezirk Altona z. B. erhält eine Wahlkreisliste, bei der sie fünf Stimmen für Parteien, Wählervereinigungen oder Einzelbewerber:innen vergeben darf. Parteien und Wählervereinigungen bestimmen vorher ihre Liste mit Kandidat:innen. Außerdem erhält sie eine Bezirksliste, auf der nur Parteien oder Wählervereinigungen aufgelistet sind. Auf der vergibt sie auch fünf Stimmen. Diese dürfen sowohl auf eine Partei/Wählervereinigung angehäuft (kumuliert), als auch beliebig verschieden verteilt (panaschiert) werden.


Wer darf wählen?

Europawahl: Zum ersten Mal sind auch Menschen ab 16 Jahren wahlberechtigt. Bedingung ist zudem die Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedstaats. Bei doppelter Staatsbürgerschaft ist eine Person dennoch nur zu einer Stimmabgabe berechtigt.


Bezirksversammlungswahlen: Alle Bewohner:innen des jeweiligen Wahlkreises, die mindestens 3 Monate in Hamburg leben und mindestens 16 Jahre alt sind. Über die Website des StatistikAmts Nord erfährst du vorab, welchem Wahlkreis und Bezirk du zugeordnet bist!


Good-2-know

Auf what-europe-does-for-me.eu kannst du einsehen, in welchen Bereichen deines Lebens und deiner Region die EU aktiv ist. So hat sie zum Beispiel im Jahr 2008 einen Aktionsplan gegen Depressionen, für bessere mentale Gesundheit und schnellere Hilfeleistungen für Betroffene beschlossen. Dass wir unsere Smartphones im EU-Ausland ohne Roaming-Gebühren genauso benutzen können wie im Inland, ist ebenso auf einen Beschluss der EU im Jahr 2009 zurückzuführen. Und dank einer erfolgreichen Initiative auf EU-Ebene aus dem Jahr 2020 ist das Recht auf sauberes Trinkwasser sichergestellt.

 

Illustrationen: Lea Berndorfer

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