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Konsulate in Hamburg

Unsere Hansestadt ist eine Stadt der Begegnung. Die internationale Metropole, in der sich Nachbarn nahe sind, in der gemeinsame Interessen erkennbar sind und in der Geschichte und Kultur verbinden. Zusammenhalt und Zusammenarbeit auf Augenhöhe mit allen Ländern ist in dem globalen Zeitalter, in dem wir leben, besonders wichtig. Die Internationalität der Stadt ist insbesondere durch die ansässigen Konsulate, die rund die Hälfte der Länder auf der Welt repräsentieren, geprägt. Sie stellen wichtige Weichen für die Wirtschaft, die Wissenschaft, die Verwaltung und die Kultur für ganz Norddeutschland.


Vor 452 Jahren (1570) eröffnete Österreich in Hamburg das erste Konsulat, darauf folgten 1579 Frankreich, 1625 die Niederlande und 1626 Spanien. Heute sind aus allen fünf Kontinenten rund 100 konsularische Vertretungen in der Hansestadt und circa ein halbes Dutzend außerhalb der Stadtgrenzen im Konsularbezirk Hamburg angesiedelt. Hamburg ist für seine Internationalität weltweit bekannt und wird daher zu Recht immer wieder als „Tor zur Welt“ bezeichnet.


Konsulate und Botschaften sind ausländische Vertretungen im eigenen Land

Botschaften übernehmen die Vertretung der Regierung eines Landes und kümmern sich somit um die Pflege der politischen Beziehungen zwischen zwei Staaten. Die Botschaften von Entsendestaaten befinden sich meist in der Hauptstadt, für uns also in Berlin. Konsulate hingegen sind vor allem die Anlaufstellen für die Bedürfnisse ihrer Bürger innen und haben einen regional begrenzten Amtsbezirk. Daher gibt es auch Konsulate, die außerhalb der Hansestadt liegen, aber dennoch dem Amtsbezirk Hamburg angehören.


Die leitende Person eines Konsulates ist ein*e Konsul*in, der*die zu Beginn der Amtszeit die Zulassung zur konsularischen Arbeit – das Exequatur – vom Ersten Bürgermeister überreicht bekommt. Bei einem*einer Konsul*in kann es sich um ein Honorarkonsul*in handeln, der*die diese Funktion ehrenamtlich ausführt, oder um eine*n Berufskonsul*in, der*die die konsularische Leitung beruflich übernimmt. Der*die dienstälteste Konsul*in wird „Doyen“ des konsularischen Korps genannt, in Hamburg ist dies derzeit der Generalkonsul Kristijan Tušek aus Kroatien.


1570 eröffnete Österreich in Hamburg das erste Konsulat. Heute sind aus allen fünf Kontinenten rund 100 konsularische Vertretungen in der Hansestadt.

Die Arbeit von Konsulaten basiert auf dem Völkerrecht, wie dem Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen, das am 18. April 1961 abgeschlossen wurde. 1969 wurde das Übereinkommen vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates in Deutschland durch ein Gesetz umgesetzt. Das Übereinkommen regelt unter anderem :

  • die Aufnahme und Pflege konsularischer Beziehungen,

  • die Beendigung von einer konsularischen Tätigkeit,

  • Erleichterungen, Vorrechte und Immunitäten für die konsularische Vertretung sowie für Berufskonsularbeamte und andere Mitglieder der konsularischen Vertretung und

  • Regelung für Wahlkonsularbeamte und die von ihnen geleitete konsularischen Vertretungen.

  • Die konsularischen Aufgaben sind im Wiener Übereinkommen in Artikel 5 klar beschrieben. Demnach soll ein Konsulat unter anderem die Interessen des Entsendestaates sowie seiner Bürger*innen sichern und (freundschaftliche) Beziehungen in Wirtschaft, Kultur und Wissenschaft zwischen den Staaten entwickeln. Dazu gehören beispielsweise die Organisation von Unternehmensreisen, die Betreuung von Delegationen, Staatsbesuchen sowie Gästen und die Förderung von sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Projekten.


Weitere Aufgaben von Konsulaten sind die Ausstellung von Pässen, Reiseausweisen sowie Visa für Bürger*innen des Entsendestaates und weitere Unterstützungen. Zum Beispiel der Beistand und juristische Beirat für Bürger*innen des Entsendestaates.

Dies gilt auch bei Verfahren vor Gerichten oder Behörden des Empfangsstaates, in

denen Bürger*innen des Entsendestaates involviert sind.

Ihr merkt schon, es gibt ziemlich viele Aufgaben. Konsulate setzen sich auch bei der Vertretung von Interessen minderjähriger und nicht voll geschäftsfähiger Bürger*innen des Entsendestaates ein, übermitteln (außer-)gerichtliche Urkunden und bearbeiten Rechtshilfeersuchen.


Zudem halten sie die Kontrolle und Aufsicht über Luftfahrzeuge, die im Entsendestaat registriert sind, und Schiffe, die unter der Flagge des Entsendestaates fahren, inne. Hierzu gehören des Weiteren auch Hilfeleistung, Entgegennahme von Erklärungen über die Reise der Schiffe, Prüfung von Schiffspapieren und Streitschlichtung bei Streitigkeiten zwischen Kapitän, Offizieren und Mannschaften bei Schiffen und Luftfahrzeugen.


Konsulaten können nach dem Wiener Abkommen auch noch weitere Aufgaben durch den Entsendestaat zugewiesen werden, wenn diese nicht durch Regeln und Gesetze des Empfangsstaates verboten oder in internationalen Übereinkünften geregelt sind.


In Hamburg gibt es in der Regel jährlich im Mai die „Lange Nacht der Konsulate“. 2022 fand diese am 10. Mai statt. Es soll darum gehen, Hamburger*innen Einblicke in die konsularischen Tätigkeiten zu gewähren und Länder kennenzulernen. Meist ist diese Nacht durch ein vielseitiges Programm mit Vorträgen, Ausstellungen, Tanz, Musik, landestypischem Essen sowie Kunst in den Konsulaten und Generalkonsulaten geprägt.


Vielleicht bist du nächstes Jahr mit deinem neuen Wissen über Konsulate auch am Start? Hier findest du weitere Infos!





Quellen




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